Bei einer Therapie-Anfrage geben Sie bitte an, ob es sich um die Praxis in Köln oder in Saarbrücken handelt. Bitte beachten Sie, dass die Termine in Saarbrücken nur einmal im Monat stattfinden. Die Adresse der Praxis in Köln bzw. in Saarbrücken bekommen Sie bei der Terminvereinbarung.
Die Therapiekosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen werden. In Einzelfällen übernehmen Jugendämter oder Justizkassen die Kosten. In den meisten Fällen muss das Honorar (100 € pro Sitzung) selbst gezahlt werden